Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband
2000 Mitglieder und über 100 Jahre Tradition
Der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmer-Verband (SMGV) ist der Branchen- und Arbeitgeberverband des schweizerischen Maler- und Gipsergewerbes. Er wurde am 31. Mai 1908 als Schweizerischer Maler- und Gipsermeister-Verband gegründet und vertritt derzeit die Interessen von rund 2000 Maler- und Gipserbetrieben der deutschen, französischen und italienischen Schweiz.
Der SMGV bezweckt die umfassende Wahrung und Förderung aller Berufsinteressen des Maler- und Gipsergewerbes. Dabei ist die Verhandlung mit den Gewerkschaften und die Erarbeitung des Gesamtarbeitsvertrages eine der zentralen Aufgaben des Verbandes. Die weiteren Aufgaben sind im Leitbild des Zentralverbandes festgehalten. Die konkreten Kompetenzen sind unter Kontakte oder den einzelnen Bereichen der Organfunktionen aufgelistet.
Im Dienstleistungszentrum des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands SMGV an der Oberwiesenstrasse 2 bzw. Grindelstrasse 2 in Wallisellen befinden sich ausser unseren Büroräumlichkeiten auch unser Zentrum für die Aus- und Weiterbildung mit Maler- und Gipserwerkstätten für die praktische Bildung, eine Unterkunft für die Auszubildenden sowie eine Mensa. Es ist verkehrstechnisch günstig gelegen, 300 Meter vom Bahnhof Wallisellen und zwei Minuten von der Autobahnausfahrt Wallisellen entfernt.
Unsere Statuten - Alles geregelt
Der SMGV ist ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB. Die Grundordnung des Vereins ist in den Statuten festgelegt. Diese sind am 27. April 1999 von der Delegiertenversammlung des SMGV verabschiedet worden. Demnach bezweckt der SMGV die umfassende Wahrung und Förderung aller Berufsinteressen des Maler- und Gipsergewerbes. Die Statuten umschreiben im Weiteren die Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder, die finanziellen Aspekte und die Organisation des Verbandes. Änderungen der Statuten können beschlossen werden, wenn ihnen zwei Drittel der an der Delegiertenversammlung anwesenden Delegierten zustimmen.