Informationen zum Gesamtarbeitsvertrag
Der SMGV schliesst mit den Gewerkschaften Unia und Syna periodisch und in der Regel alle 3 Jahre einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ab. Darin werden gemeinsame Bestimmungen über Abschluss, Inhalt (Minimallohn, Arbeitszeit usw.) und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse der beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgestellt. Der GAV wird vom Bundesrat jeweils allgemeinverbindlich erklärt und gilt somit zwingend für alle Maler- und Gipserbetriebe, mithin auch für diejenigen, die nicht Mitglied des SMGV sind. Die Bestimmungen gelten unmittelbar und können weder wegbedungen noch durch Abreden abgeändert werden.
Weitere Informationen zum GAV finden Sie hier.
- Gesamtarbeitsvertrag 2020-2022 594,73 KB
- Aenderungen des GAV 2016-2019 55,76 KB
- Zusatzvereinbarung zum GAV 2016-2019 1. April 2018 52,9 KB
- Gesamtarbeitsvertrag 2016-2019 389,96 KB
- Leitfaden Frauenforum 471,23 KB
- Tabelle der Sockellöhne 2005 - 2019 gem. GAV Maler Gipser 2019 33,18 KB
- Risikoanalyse Mutterschutz 32,38 KB
- Stellenmeldepflicht ab 1. Januar 2020 66,02 KB